TriMotion Varioserv
Statuten
Genehmigt durch die Mitgliederversammlung
vom 25. Februar 2010
Vereinsstatuten TriMotion Varioserv (TMV)
Präambel
TriMotion Varioserv (TMV) wird heute gegründet mit dem Ziel, den Triathlonsport und ihre Einzelsportarten in der Gruppe unter Gleichgesinnten noch attraktiver gestalten und betreiben zu können. Das Leitbild von TriMotion Varioserv ist verbindliche Grundlage dieser Statuten.
Artikel 1 Name, Sitz
| 1 | Unter dem Namen «TriMotion Varioserv», nachfolgend TMV genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8600 Dübendorf, Überlandstrasse 101. |
Artikel 2 Zweck
Ausrichtung | 1 | TMV bietet seinen Mitgliedern den Triathlonsport im Breiten- und bis Leistungssport an. Die Freude am Sport steht im Zentrum der Vereinsaktivitäten. |
Ergänzungen zur Ausrichtung | 2 | TMV setzt sich dafür ein, dass auch Anfänger oder bis dato nicht so sportliche Menschen diese Sportart betreiben können.Die Einnahme von Dopingmitteln zur Leistungssteigerung wird abgelehnt. |
Unabhängigkeit | 3 | TMV ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks anderen Vereinen und Organisationen, insbesondere im Sportbereich, beitreten. |
Artikel 3 Mitgliedschaft
Mitglieder-kategorien | 1 | TMV besteht aus § Aktivmitgliedern§ Jugendlichen§ Gönnermitgliedern§ Passivmitgliedern§ Ehrenmitgliedern |
Aktivmitglieder | 2 | Aktivmitglieder sind alle natürlichen Personen ab dem Jahr, in welchem sie 18 Jahre alt werden und an Wettkämpfen teilnehmen. |
Jugendliche | 3 | Zu dieser Mitgliederkategorie zählen Jugendliche bis und mit dem Kalenderjahr, in welchem sie 17 Jahre alt werden. |
Ehrenmitglieder | 4 | Ehrenmitglieder sind natürliche Personen mit ausserordentlichen Verdiensten zum Wohle von TMV. Sie geniessen alle Rechte eines Aktivmitgliedes. Sie werden auf Antrag des Vorstandes durch die Hauptversammlung gewählt. |
Gönnermitglieder | 5 | Gönnermitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche am Vereinsleben nicht aktiv teilnehmen. Sie zahlen einen Gönnerbeitrag und verfügen über kein Stimm- und Wahlrecht. |
Passivmitglieder | 6 | Passivmitglieder nehmen aktiv am Vereinsleben teil, bestreiten aber keine Triathlonwettkämpfe unter dem Vereinsnamen. |
Eintritt | 7 | Interessierte können dem Verein jederzeit unter Zustimmung durch den Vorstand beitreten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr benötigen zusätzlich die schriftliche Einwilligung eines Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters. |
Beendigung, Austritt | 8 | Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Tod oder durch Ausschluss des Mitgliedes. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand möglich. Der volle Mitgliederbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. |
Ausschluss | 9 | Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder dem Verein Schaden zufügen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Entscheid innert 30 Tagen schriftlich rekurrieren und einen Beschluss der Hauptversammlung verlangen. Diese entscheidet endgültig. |
Rechte | 10 | Den Aktivmitgliedern, Jugendlichen und Ehrenmitgliedern stehen folgende Rechte zu:§ Teilnahme an Willensbildung und Gestaltung der Vereinsaktivitäten im Rahmen der vorliegenden Statuten (unter Vorbehalt der Stimm- und Wahlberechtigung),§ Teilnahme an Vereinsaktivitäten, Trainings, Anlässen usw., kostenlos oder zu reduzierten Mitgliedertarifen.§ Anspruch auf ein Trikot, Teamshirt, Race Visor§ Bonuszahlung von je Fr. 100.-- wenn folgendes eintrifft:- Teilnahme an Trainingslagern von min. 1 Woche- Teilnahme an Ironmanrennen- Ab und mit dem fünften Triathlonwettkampf pro Saison- Startgeld für Teamwettkämpfe oder Stafetten mit min. drei TriMotion Mitgliedern, Maximalbetrag Fr. 250.-- pro TeamVoraussetzung ist der Start unter dem Teamnamen und das Tragen der Teamfarben. Bei Verstoß wird der Anlass nicht als Bonus gewertet.Aktuelle Informationen über www.trimotion.varioserv.ch |
| 11 | Den Passivmitgliedern stehen folgende Rechte zu:§ Teilnahme an Willensbildung und Gestaltung der Vereinsaktivitäten im Rahmen der vorliegenden Statuten (unter Vorbehalt der Stimm- und Wahlberechtigung),§ Teilnahme an Vereinsaktivitäten, Trainings, Anlässen usw., kostenlos oder zu reduzierten Mitgliedertarifen.§ Anspruch auf ein Teamshirt, Race Visor |
Pflichten | 12 | § Alle Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Vereins zu wahren, die Statuten, Reglemente und Weisungen der Organe zu befolgen und den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Ausgenommen von der Leistung des Mitgliederbeitrages sind ev. Ehrenmitglieder und Jugendliche.§ Alle Mitglieder sind aufgefordert sich jährlich an der Organisation von Events / Trainings / Essen zu beteiligen.§ Teilnahme an min. 2 nationalen Wettkämpfen in Vereinsfarben. „Ausgeschlossen davon sind Passivmitglieder“ |
Artikel 4 Mitgliedschaft
Finanzierung | 1 | Der Verein finanziert sich durch§ Hauptsponsor Varioserv AG§ Mitgliederbeiträge§ Einnahmen aus Sponsoring§ Einnahmen aus laufenden Vereinsaktivitäten§ Subventionen Dritter§ Einnahmen aus Spenden, Legaten, Schenkungen |
Mitglieder-beiträge | 2 | Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Hauptversammlung beschlossen und sind in einem integrierenden Bestandteil zu diesen Statuten festgehalten. Die Mitgliederbeiträge dürfen höchstens Fr. 200.- pro Kalenderjahr betragen. Im Beitrag enthalten ist die jährliche Gebühr bei Swiss Triathlon von Fr. 10.- pro Aktiv und Juniorenmitglied. |
Haftung | 3 | Der Verein haftet nur mit seinem eigenen Vermögen. Die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder und Mitglieder für die Verpflichtungen des Vereins ist ausgeschlossen. |
Versicherungen | 4 | Der Verein haftet nicht für Unfälle, Sachschäden und Haftpflichtansprüche, die bei der Ausübung der Vereinstätigkeit durch die Mitglieder entstehen. Die Mitglieder haben sich entsprechend selber zu versichern. |
Artikel 5 Geschäftsjahr
| 1 | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
Artikel 6 Organe
| 1 | Die Organe des Vereins sind: die Hauptversammlung, der Vorstand, der Revisor |
Artikel 7 Hauptversammlung
Ordentliche Hauptver-sammlung | 1 | Die ordentliche Hauptversammlung bildet das oberste Organ von TMV. Sie wird alljährlich im ersten Quartal des Jahres durchgeführt. |
Einberufung | 2 | Die ordentliche Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder werden schriftlich, mindestens 30 Tage vor der Versammlung, mit Bekanntgabe der Traktanden durch den Vorstand eingeladen. |
Ausserordent-liche Haupt-versammlung | 3 | Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann durch die Hauptversammlung selber, durch den Vorstand oder einen Fünftel der Mitglieder durch schriftliche Aufforderung verlangt werden.Sie muss mindestens 14 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden. |
Geschäfte | 4 | Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen§ Genehmigung Protokoll der letzten Hauptversammlung§ Genehmigung Jahresbericht§ Genehmigung Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichtes§ Entlastung des Vorstandes§ Festsetzung Mitgliederbeiträge§ Genehmigung Tätigkeitsprogramm mit Jahresbudget§ Genehmigung Leitbild§ Genehmigung von Statutenänderungen§ Wahl des Präsidenten§ Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder§ Wahl der Revisoren§ Beratung und Beschlussfassung über gewichtige Anträge des Vorstandes bzw. aus dem Kreis der Mitglieder |
Anträge | 5 | Anträge zuhanden der Hauptversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. |
Stimm- und Wahlrecht | 6 | Mit Ausnahme der Gönnermitglieder und unter Berücksichtigung gesetzlicher Einschränkungen sind alle Mitglieder ab dem Kalenderjahr stimm- und wahlberechtigt, in dem sie 16 Jahre alt werden.Jedes stimmberechtigte Mitglied hat 1 Stimme. |
Erforderliches Mehr | 7 | Die Versammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen. Im Falle von Stimmengleichheit gilt bei Sachgeschäften der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen gilt dem absoluten Mehr, im allenfalls erforderlichen zweiten Wahlgang das relative Mehr.Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder notwendig |
Versammlungs-führung | 8 | Die Versammlung wird vom Präsidenten, bei Abwesenheit vom Vizepräsidenten geleitet. |
Geschäft, Anträge aus Versammlung | 9 | Auf Geschäfte mit grosser Tragweite, welche nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur eingegangen werden, wenn es die Versammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschliesst. |
Wahl- und Stimmrecht des Vorsitzenden | 10 | Der Versammlungsleiter stimmt und wählt mit. |
Geheime Abstimmungen und Wahlen | 11 | Ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten kann geheime Abstimmungen und Wahlen verlangen. |
Artikel 8 Vorstand
Führung, Vertretung | 1 | Der Vorstand ist das Führungsorgan des Vereins. Er vertritt TMV nach aussen und ist gegenüber der Hauptversammlung verantwortlich. |
Zusammen-setzung | 2 | Der Vorstand setzt sich aus 2 bis 4 Mitgliedern zusammen. |
Wahl, Amtsdauer | 3 | Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Hauptversammlung für eine Amtsdauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die maximale Amtszeit unbeschränkt. Eine Ersatzwahl gilt bis zum Ende des laufenden Jahres des ersetzten Vorstandsmitgliedes. |
Konstitution | 4 | Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selber. |
Aufgaben und Kompetenzen | 5 | Aufgaben und Kompetenzen:§ Führung des Vereins nach den Grundsätzen des Leitbildes und der Statutenbestimmungen,§ Umsetzung der von der Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse,§ Planung der längerfristigen Vereinsentwicklung,§ Erarbeitung des Tätigkeitsprogramms mit Jahresbudget,§ Treffen von Führungsmassnahmen wie der Erlass von Reglementen und Weisungen für die effiziente und geordnete Vereinsführung, § Wahl von ehrenamtlichen Trainern, Leitern und Betreuern,§ Anstellung von bezahltem Personal,§ Einsetzen von Arbeitsgruppen für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte und Aufgaben,§ Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung,§ Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind,§ Vertretung des Vereins nach aussen§ Unterhalt der Homepage www.trimotion.varioserv.ch |
Artikel 9 Revisoren
Revisoren | 1 | Die Hauptversammlung wählt einen Rechnungsrevisor für eine Amtszeit von 2 Jahren. Die Amtsdauer ist unbeschränkt.Der Revisor prüft die jährliche Vereinsrechnung und Vereinsbuchhaltung. Er erstattet der Hauptversammlung Bericht und Antrag über die Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes. |
Artikel 10 Auflösung und Liquidation
Beschluss-fassung | 1 | Der Beschluss über die Auflösung und Liquidation des Vereins bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Hauptversammlung gültig abgegebenen Stimmen. |
Zuweisung Vermögen | 2 | Das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen ist einem gemeinnützigen Institut in der Schweiz zuzuweisen. Dieser Entscheid bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Hauptversammlung gültig abgegebenen Stimmen. |
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Beschluss-fassung | 1 | Die vorliegenden Statuten wurden durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2010 in Dübendorf, Rest. Level genehmigt. |
Dübendorf, 25. Februar 2010
TriMotion Varioserv
Thomas Götz Ralf Eberhardt
Präsident Vizepräsident
Anhang
Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil zu den Statuten.
Die Hauptversammlung vom 25. Februar 2010 hat die Mitgliederbeiträge mit Wirkung ab 1.1.2010 wie folgt festgelegt:
TMV-Mitgliederbeiträge ab 1. 1. 2010
Aktive Fr. 80.--
Jugendliche beitragsfrei
Gönnermitglieder Fr. ab 100.--
Passivmitglieder Fr. 40.--
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Die Mitgliederbeiträge verstehen sich als Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr, unabhängig vom Ein- oder Austritt des Mitgliedes. Es gibt keine Mitgliederbeiträge pro rata.
Lizenzen im Leistungssport (Triathlon):
Sportler, welche an offiziellen Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen, haben zusätzlich zum Mitgliederbeitrag die Kosten der Lizenz zu entrichten. Die Lizenzbeiträge werden durch die nationalen Sportverbände festgelegt und durch Swiss Triathlon separat in Rechnung gestellt.
Dübendorf, 25. Februar 2010
TriMotion Varioserv
Thomas Götz Ralf Eberhardt
Präsident Vizepräsident